Pistenregeln

Skifahren und Snowboarden bringen wie alle Sportarten Risiken mit sich. Die FIS-Pistenregeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle auf Ski- und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Diese Regeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.

 

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1. RÜCKSICHT AUF DIE ANDEREN

Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND DER FAHRWEISE

Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.

3. WAHL DER FAHRSPUR

Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.

4. ÜBERHOLEN

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren, und Hangaufwärts fahren

Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.

6. Verweilen auf der Abfahrt

Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.

7. Aufstieg und Abstieg 
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.

8. BEACHTEN DER ZEICHEN

Jeder Pistenteilnehmer muß die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.

9. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. AUSWEISPFLICHT BEI UNFÄLLEN

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.


HELMPFLICHT

Im Land Salzburg gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine Helmpflicht. Das Tragen eines Helmes wird jedoch auch allen Erwachsenen Wintersportlern dringend empfohlen.


INFORMATIONEN ZUR UNFALLMELDUNG

  • Wer meldet?
  • Wo ist der Unfall passiert, von wo wird er gemeldet?
  • Was ist wann geschehen? Kurze Beschreibung, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen, etc.
  • Ist die Landung mit einem Hubschrauber möglich, wo?
  • Wetter im Unfallgebiet: "hell" oder "bedeckt", Wolkenhöhe, Windrichtung und -stärke, Sichtweite in Metern, Schneeart, ...

Notrufnummern

  • Ambulanzdienst - Rettung (für alle medizinischen Notfälle, leitet zur nächsten Dienststelle des Roten Kreuzes): 144
  • Bergrettung (für alpine Notfälle): 140
  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Euronotruf: 112 (für alle Notfälle, leitet zur nächsten Polizei-Dienststelle weiter)
  • Ärzte-Notdienst: 141 (Information über diensthabende Ärzte - auch am Wochenende)
  • Apotheken-Notruf: 1455 (Information über diensthabende Apotheken)
  • Telefonseelsorge: 142
  • Gehörlosen-Notruf (SMS an die Polizei): 0800133133
  • Vergiftungszentrale: +4314064343
  • KFZ-Pannendienste: 120 (ÖAMTC) und 123 (ARBÖ)

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